§ 240 SGB V; §§ 15, 16 SGB IV
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind auch bei nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätigen freiwillig Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung der Beitragsbemessung in der Höhe zugrunde zu legen, die sich aus dem sie betreffenden Teil des Einkommensteuerbescheids ergibt, insbesondere ohne einkommensmindernde Berücksichtigung der von dem mit ihnen zusammenveranlagten Ehepartner geltend gemachten steuerwirksamen Abzüge.
Urteil des 12. Senats des BSG vom 30.10.2013 – B 12 21/11 R –
Anmerkung von Rüdiger Schaer / Andreas Müller, Berlin
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.04.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-04-07 |
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