Ausweislich der Überschrift soll § 92 SGB XII den Einsatz des Einkommens bestimmter sozialhilfeberechtigter Personen auf die häusliche Ersparnis beschränken. Die Vorschrift betrifft allerdings auch das Vermögen, sie hat einen schwer nachvollziehbaren Wortlaut und leidet an systematischen Mängeln. Die seit Anfang 2020 geltende Neufassung des § 92 SGB XII ist dem Gesetzgeber nicht gelungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2022.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-02 |
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