Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG) hat der Gesetzgeber den Spielraum der gesetzlichen Krankenkassen für den Abschluss von Selektivverträgen mit Leitungserbringern zum 1.1.2021 erweitert. Stichworte sind mehr Flexibilisierung, mehr Regionalisierung, mehr Vielfalt, mehr Innovation. Künftig sind Verträge auch mit anderen Sozialleistungsträgern, mit IT-Unternehmen als Entwickler digitaler Innovationen oder mit der privaten Krankenversicherung möglich. Regionale Versorgungsmodelle können Beiträge dazu leisten, mittelfristig Erkenntnisse für die Regelversorgung zu gewinnen. Vom Innovationsfonds geförderte Projekte können auf freiwilliger Basis von den Krankenkassen weitergeführt werden. Beim Management der Verträge können die Krankenkassen externen Sachverstand nutzen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.06.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2021 |
| Veröffentlicht: | 2021-06-07 |
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