§ 51 Abs. 2 (n. F.) SGB I (in Folgendem § 51 Abs. 2) wirft eine Fülle von rechtlichen Fragen auf. Diese betreffen vor allem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den Untersuchungsgrundsatz, insbesondere Mitwirkungspflichten der Beteiligten sowie die materielle Tragungs- bzw. Beweislast. Im Folgenden soll diese Vorschrift wesentlich anhand dieser Kriterien rechtlich eingegrenzt und beurteilt werden. Das Ergebnis ist, dass § 51 Abs. 2 (m. E. offensichtlich) verfassungswidrig ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2006.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-05-01 |
Seiten 278 - 284
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: