§ 28h Abs. 1 Satz 3, 28h Abs. 2 Satz 1, 28e Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 SGB IV; § 128 HGB; § 266a StGB
Persönlich haftende Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts können für die Beitragsschulden der Gesellschaft einschließlich etwaiger Säumniszuschläge im Wege eines Haftungsbescheids in Anspruch genommen werden.
(amtlicher Leitsatz)
Urteil des 12. Senats des BSG vom 28.6.2022 – B 12 KR 5/20 R –
ECLI:DE:BSG:2022:280622UB12KR520R0 – Anmerkung von Prof. Gerd Bigge und Prof. Dr. Susanne Peters-Lange, Hennef
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.07.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-07-04 |
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