Der Versicherungsschutz in der Gesetzlichen Unfallversicherung (UV) bei der Tätigkeit als Betriebsrat und bei Betriebsversammlungen hat seine Rechtsgrundlage im Beschäftigungsverhältnis. Sein Umfang richtet sich nach den Aufgabenbereichen des Betriebsrates und der Betriebsversammlungen. Die Mitarbeit in Berufsorganisationen und die Teilnahme an deren Veranstaltungen stehen unter Versicherungsschutz, soweit sie zumindest wesentlich auch den Interessen des Unternehmens unmittelbar (wenn auch nicht notwendigerweise sogleich) zu dienen bestimmt sind.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.03.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
| Veröffentlicht: | 2012-03-05 |
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