Die grundlegende Entscheidung des BSG vom 8.3.2016 – B 1 KR 25/15 R zu dem umstrittenen Problem der fiktiven Genehmigung nach § 13 Abs. 3a SGB V konnten viele nicht vollständig nachvollziehen. Nun bekommt der 1. Senat Hilfe von ungewohnter Stelle: Der Gesetzgeber bekräftigt die Konzeption des BSG.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.10.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-10-10 |
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