Die grundlegende Entscheidung des BSG vom 8.3.2016 – B 1 KR 25/15 R zu dem umstrittenen Problem der fiktiven Genehmigung nach § 13 Abs. 3a SGB V konnten viele nicht vollständig nachvollziehen. Nun bekommt der 1. Senat Hilfe von ungewohnter Stelle: Der Gesetzgeber bekräftigt die Konzeption des BSG.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.10.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-10-10 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: