Wo medizinische Fragestellungen eine Rolle spielen, ist chronischer Schmerz ein häufig anzutreffendes Phänomen. Seiner rechtlichen Bedeutung kann in allen sozialrechtlichen Teilgebieten ein einheitlicher struktureller Ansatz zugrunde gelegt werden. Für seine Feststellung und Bewertung durch gerichtliche Sachverständige existieren sozialmedizinische Standards, die Sozialgerichte kennen und einfordern müssen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2007.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-05-10 |
Seiten 271 - 275
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