Der Nachweis des originären Schadensersatzanspruchs des Sozialversicherungsträgers nach § 110 Abs. 1 SGB VII ist mit einem erhöhten Substanziierungsaufwand verbunden, da der Anspruch auf den fiktiven zivilrechtlichen Schaden des Geschädigten begrenzt ist. Diese Neuregelung des § 110 Abs. 1 SGB VII bedeutet aber auch, dass der Sozialversicherungsträger auf den fiktiven Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten zurückgreifen kann.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.12.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2016 |
| Veröffentlicht: | 2016-12-06 |
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