Seit mehr als 16 Jahren ist die Existenzsicherung für Asylbewerber und vollziehbar ausreisepflichtige Personen sowie deren Familienangehörige abschließend im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. Art und Umfang der dort vorgesehenen Leistungen sind seit dessen Inkrafttreten im Wesentlichen unverändert geblieben – auch die Sätze der Regelleistungen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) fordert indes, dass Regelsätze nachweislich bedarfsdeckend sein müssen. Diese Aussage bietet daher Anlass, die Leistungen nach dem AsylbLG einer Prüfung zu unterziehen. Dem BVerfG ist diese Frage inzwischen zur Entscheidung vorgelegt worden (LSG NRW, Beschluss v. 26. 7. 2010 – L 20 AY 13/09).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-10-12 |
Seiten 565 - 574
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.