Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellt an erwerbstätige Eltern erhebliche Anforderungen, insbesondere dann, wenn sie ein krankes Kind zu Hause haben und die Kita, die Schule oder ein Hort nicht besucht werden können. Das in § 45 SGB V geregelte Kinderkrankengeld stellt zusammen mit einem Freistellungsanspruch an den Arbeitgeber sicher, dass Eltern eines erkrankten Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres oder aber mit einer Behinderung zu Hause bleiben können, um die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des Kindes zu übernehmen. Der Kinderkrankengeldanspruch ist jedoch eingebettet in ein komplexes Regelungsgebilde, in dem nicht nur sozial-, sondern auch arbeitsrechtliche Vorschriften eine wichtige Rolle spielen. Der vorliegende Beitrag widmet sich deshalb der aktuellen Rechtslage und geht dabei ausführlich auf das Arbeits- und Sozialrecht ein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-07-04 |
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