Ob eine Kassenärztliche Vereinigung eine Forderung gegen einen Vertragsarzt nach Art des Kontokorrents ohne Weiteres verrechnen darf, gilt es zu untersuchen. Soweit ersichtlich, hat das BSG hierzu noch keine Stellung genommen und eine vertiefte Auseinandersetzung mit der aufgeworfenen Frage ist angezeigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-09-03 |
Seiten 513 - 516
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