Das Persönliche Budget im Rehabilitationsrecht und die Zielvereinbarung – oder Freiheit mit Fußfesseln Das Persönliche Budget wird von Personen mit Behinderungen immer häufiger als spezielle Leistungsform der Rehabilitation (Reha) in Anspruch genommen. Allerdings wirft es – nicht zuletzt wegen nur rudimentärer gesetzlicher Regelungen – in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis einige Probleme auf. Der Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 7.7.2025 (L 8 SO 47/25 B ER) – abgedruckt in diesem Heft (S. 61 ff.) – ist ein beredtes Beispiel dafür. Er soll zum Anlass genommen werden, Grundfragen des Persönlichen Budgets bei Reha-Leistungen, insbesondere unter Beachtung der vom Gesetz geforderten Zielvereinbarung, kritisch zu beleuchten und an der Rechtspraxis zu messen. Dafür sollen vorab zum besseren Verständnis der Sachverhalt und die Gründe des Beschlusses – beschränkt auf das Wesentliche – erneut, aber zusammengefasst wiedergegeben werden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2026.01.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-01-05 |
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