Das „Verbot des vorzeitigen Verfahrensabschlusses (VdvV)“ ist zu prägnant, als dass seine drucktechnisch hervorgehobene Nutzung als Stichwort nicht als sich selbsterklärendes Gebot verstanden werden könnte. Der nachfolgende Beitrag will zeigen, dass sich hinter der einheitlichen Verwendung kein lediglich zeitliches Problem mit einer Mehrheit von Anwendungssituationen und unterschiedlichen Rechtsfolgen verbirgt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2020.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-07-06 |
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