Die Unfallversicherung begeht in diesem Jahr ein 100-jähriges Jubiläum, mit dem sich ein nicht unkompliziertes Erbe verbindet: 1925 wurden erstmals Wegeunfälle und Berufskrankheiten versichert. Doch damit nicht genug. Gegen den erklärten Willen von Unternehmerverbänden und Berufsgenossenschaften setzten Legislative und Exekutive ein ganzes Bündel von weiteren Rechtsänderungen in Kraft, die darauf zielten, den Arbeitsschutz zu verbessern, die Unfallrenten zu erhöhen und die staatliche Regulierung zu stärken. Auf dem Feld der Unfallversicherung erfolgte daher nicht weniger als eine Neujustierung des Bismarck’schen Sozialstaats. Mit diesem Überblicksaufsatz zur Geschichte der Reformgesetzgebung 1925 wird eine Serie eröffnet, auf die zwei Aufsätze zum Wegeunfall in Heft 11 und zwei Aufsätze zu Berufskrankheiten in Heft 12 folgen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2025.10.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-10-06 |
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