Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Argumentation von Prof. Dr. Stefan Huster und Dr. Jonathan Ströttchen (SGb 2019, 527 ff.) auseinander, die das Verbot echter Rückwirkung von Gesetzen allein aus den Grundrechten ableiten möchten und gesetzliche Krankenkassen nur durch das Willkürverbot vor solchen Gesetzen schützen möchten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-10-04 |
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