Streitigkeiten um die Anerkennung eines Geschehens als Arbeitsunfall sind so alt wie die gesetzliche Unfallversicherung und stehen auch im Mittelpunkt vieler Verfahren des seit der Schaffung des Bundessozialgerichts (BSG) im Jahr 1954 für die gesetzliche Unfallversicherung zuständigen 2. Senat des BSG („Unfallsenat“), dem die beiden Jubilare Herr Präsident Dr. v. Wulffen und Herr Vizepräsident a. D. Prof. Dr. Krasney längere Zeit angehört haben.
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