Erstattungen können mit hohen Belastungen für Versicherungsträger verbunden sein. Der Beginn der Ausschlussfrist gem. § 111 SGB X für die einzelnen Arten von Erstattungsansprüchen kann zur Zeit aber nur als ungeklärt angesehen werden. Die Zuordnung von Erstattungsansprüchen zu den beiden Vorschriften des § 111 SGB X ist nur unter teleologischer Reduktion ihrer Regelungen möglich. Wünschenswert wäre aber die Anpassung des § 111 SGB X an die allgemeinen Grundsätze für den Verjährungsbeginn.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2007.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-07-10 |
Seiten 400 - 404
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