Der Gesetzgeber hat mit dem neuen Bürgergeld-Gesetz auch die Vorschriften zum Vermögen umfassend angepasst. Es handelt sich um eine Erweiterung der bisherigen Regelung mit erheblicher Erweiterung des freien Einkommens. Trotz der umfassenden Neuregelungen sind einige Fragen offengeblieben und werden angesichts des grundsätzlichen Streits zwischen Regierung und Opposition trotz des Kompromisses im Vermittlungsausschuss angesichts des derzeitig wahrscheinlichen Ausgangs der nächsten Bundestagswahl in die nächsten Legislaturperiode übergehen.
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