Die Digitalisierung und die weite Verbreitung von Smartphones hat eine neue Form der organisierten Ersten Hilfe hervorgebracht. Ersthelfer, die sich in der Nähe eines Notfallorts befinden, können von den Rettungsleitstellen über den Notfall informiert werden, sodass der Zeitraum bis zum Eintreffen des professionellen Rettungsdienstes durch die Leistung Erster Hilfe überbrückt werden kann. Diese Form der Ersten Hilfe ist in smartphonebasierten Ersthelferalarmierungssystemen organisiert. Durch das hierdurch vermehrte Tätigwerden von Ersthelfern führt auch zu entsprechenden Unfallereignissen, die ein Schlaglicht auf die gesetzliche Unfallversicherung von Ersthelfern werfen. Hierbei besteht nicht nur die Besonderheit, dass die Ersthelfer beitragsfrei versichert sind, sondern auch dass die gesetzliche Unfallversicherung für Sachschäden und Aufwendungen der Ersthelfer aufzukommen hat. Der Aufsatz stellt die Voraussetzungen für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz von Ersthelfern ebenso wie deren Leistungsansprüche dar.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2025.04.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-04-03 |
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