Mit Urteilen vom 14.12.2021 (B 14 AS 21/20 R, abgedruckt in diesem Heft S. 749 ff., und B 14 AS 27/20 R) hat das Bundessozialgericht sowohl über den sozialleistungsrechtlichen Anspruch auf Kostenerstattung für die Teilnahme an einem parteipolitischen Sommercamp als auch über den leistungserbringungsrechtlichen Anspruch auf Aufnahme der veranstaltenden Jugendorganisation in eine sog. Anbieterliste gem. § 28 Abs. 7 SGB II entschieden. Die Ansprüche hat es wegen der fehlenden Geeignetheit der parteipolitischen Jugendorganisation aufgrund ihrer Verfassungsfeindlichkeit abgelehnt. Die Entscheidungen werden dem verfassungsrechtlichen Parteienprivileg (Art. 21 Abs. 4 GG) nicht gerecht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2022.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-12-02 |
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