Der Gerichtsbescheid stellt neben dem Urteil nach mündlicher Verhandlung und dem Urteil ohne mündliche Verhandlung eines von drei Instrumenten zur streitigen Beendigung von Klageverfahren in der ersten Instanz dar. Nachdem die Entstehungsgeschichte, die Voraussetzungen für die Entscheidung durch Gerichtsbescheid sowie die Rechtsbehelfe betrachtet wurden, sollen die Bedeutung des Gerichtsbescheides im Gefüge des SGG beleuchtet werden. Das Augenmerk wird darauf liegen, wie sich der Einsatz des Gerichtsbescheides seit seiner Verankerung im SGG gewandelt hat und inwieweit diese Entwicklung im Hinblick auf die demokratische Legitimation der Gerichte problematisch ist.
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