Mit der Neufassung des SGB II durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 wurde die Rechtslage zur Übernahme der Kosten für die Warmwasseraufbereitung grundlegend umgestaltet. Darin liegt eine erhebliche, politisch bislang nicht vermittelte weitere Erhöhung des Arbeitslosengelds II. Die Neuregelung schafft eine Reihe von Problemen und offenbart beachtliche Fehler des Gesetzgebers.
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