Zum 1. Juli 2008 hat eine neue Institution die gesundheitspolitische Bühne in Deutschland betreten: Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Geschaffen durch das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-WSG vom 26.3.2007, BGBl. I S. 378 ff.) zum 1. April 2007, wird er über sämtliche Kassenarten (Allgemeine Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen u. a.) hinweg gemäß § 217a Abs. 1 SGB V von allen Krankenkassen gemeinsam als Körperschaft des öffentlichen Rechts gebildet. Auf diese sind Mitte dieses Jahres alle gesetzlichen Aufgaben der bisherigen Spitzenverbände der Krankenkassen übergegangen, die diese zuvor „gemeinsam und einheitlich“ wahrzunehmen hatten. An dieser Neuverteilung der Aufgaben wird die Grundkonzeption des GKV-WSG erkennbar: Die wettbewerbsneutralen, kollektivvertraglichen Rahmenbedingungen der gesundheitlichen Versorgung sollen von einer zentralen Institution verantwortet werden, innerhalb dieses Rahmens sollen die Einzelkassen in einem stärkeren Wettbewerb untereinander um eine optimale Versorgung der Versicherten konkurrieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-01-12 |
Seiten 15 - 18
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