Die Abgrenzung von ambulanten, teilstationären und vollstationären Leistungen im Sozialhilferecht nach dem SGB XII sowie deren Folgen für die Zuständigkeit
Kompliziert ausgestaltete, für die Praxis schwer handhabbare und für die Leistungsberechtigten kaum noch zu verstehende Vorschriften über die Bestimmung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit führen zu einer Vielzahl von Auseinandersetzungen zwischen den Trägern der Sozialhilfe, die als Erstattungs- bzw. Kostenerstattungsstreitigkeiten ausgetragen werden. Eine Erstattungsstreitigkeit war auch Anlass für das Urteil des BSG vom 23.7.2015 (abgedruckt in diesem Heft S. 479 ff.), dessen Inhalte und Auswirkungen in diesem Artikel kurz erörtert werden sollen.
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