Im folgenden Beitrag soll untersucht werden, ob – und ggf. unter welchen Voraussetzungen – die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes auch in Fällen möglich ist, in denen der belastende Verwaltungsakt aufgrund Ablaufs der Klagefrist bestandskräftig geworden ist.
Die zugrundeliegende Problematik soll hierbei anhand eines fiktiven – aber keineswegs untypischen – Beispiels aus dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende dargestellt werden.
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