Der Aufsatz beschäftigt sich mit der Anwendbarkeit des Freibetrags Ost bei der Anrechnung von Verletztenrenten der gesetzlichen Unfallversicherung auf Renten der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit dem im Folgenden dargestellten SER-ÄndG reagiert der Gesetzgeber auf Bedenken der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit unterschiedlicher Freibeträge in den alten und neuen Ländern.
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