Der Aufsatz behandelt die Systematik der §§ 83 Abs. 1, 84 SGB XII und der Absätze 3 bis 5 des § 11a SGB II nach der Motivationszuwendungsentscheidung des BSG vom 28. 2. 2013 – B 8 SO 12/11 R (abgedruckt in diesem Heft S. 640 ff.). Das Gericht hat dabei wichtige Regeln für die Abgrenzung von Einnahmen und Zuwendungen mit und ohne Gegenleistung herausgearbeitet und wichtige Impulse für das Verständnis der §§ 83, 84 SGB XII und ihre praktische Anwendung gegeben. Bedeutung hat dies auch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das SGB II enthält weitgehend wortgleiche Regelungen in § 11a SGB II. Vieles spricht hier für eine parallele Auslegung.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.11.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2014 |
| Veröffentlicht: | 2014-11-03 |
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