Im nachfolgenden Aufsatz wird der Frage nachgegangen, ob und ggf. in welcher Höhe der Sozialleistungsträger gegen Ansprüche auf laufende Geldleistungen mit Ansprüchen gegen einen Beitragsschuldner während und nach Beendigung des Insolvenzverfahrens nach den §§ 51, 52 SGB I auf- bzw. verrechnen kann – insbesondere nach der Streichung von § 114 InsO.
Bislang wurde dieses Thema in der Rechtsprechung nicht abschließend behandelt und wird daher in der Praxis unterschiedlich gehandhabt. Dieser Aufsatz soll Lösungsansätze aufzeigen, die zu einem einheitlichen Verfahren führen können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2020.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-04 |
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