Auf den ersten Blick geht es – wie so oft im Sozialrecht – um Geld: Sind die Kommunen zuständig für die Gewährung der Leistungen des sozialhilferechtlichen Bildungs- und Teilhabepakets? Auf den zweiten Blick handelt es sich um eine grundsätzliche Frage staatsorganisationsrechtlicher Natur: In welchem Umfang darf der Bund die Erfüllung von Aufgaben unmittelbar auf die kommunale Ebene übertragen? Die im Rahmen des Beitrags behandelte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 (BVerfG v. 7.7.2020 – 2 BvR 696/12) gibt hierzu Auskunft.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-04-08 |
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