Angesichts der erheblichen Bedeutung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II überrascht ihre Streitanfälligkeit nicht. Die Rechtsprechung ist kaum noch zu überschauen. Daher wird versucht, sie in dem nachfolgenden Beitrag gemäß dem aktuellen Stand systematisiert darzustellen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-01-05 |
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