Der Aufsatz beleuchtet die Regelungen des § 240 SGB V. Dabei soll insbesondere Aufschluss über den Begriff der „gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ des Mitglieds gegeben werden. Hierzu wird zunächst die Regelungsstruktur des § 240 SGB V erläutert, wobei vor allem die durch den GKV-Spitzenverband erlassenen Regelungen zur Bestimmung der beitragspflichtigen Einnahmen im Fokus stehen. Auf den unbestimmten Rechtsbegriff der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird separat eingegangen. Danach werden kurz die Besonderheiten der „Anwartschaftsversicherung“ nach § 240 Abs. 4a SGB V dargestellt. Abschließend wird der Frage nachgegangen, aus welchen Gründen die Bemessung der beitragspflichtigen Einnahmen freiwilliger Mitglieder von deren „gesamter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit“ abhängig gemacht wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-10-04 |
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