Nach Auffassung des BVA hindert die Bindungsfrist des § 53 Abs. 8 SGB V gesetzlich Versicherte nicht daran in die PKV zu wechseln, sobald die Voraussetzungen des § 6 Abs. 4 SGB V erfüllt sind. Der vorliegende Beitrag möchte vor diesem Hintergrund die Reichweite der in § 53 Abs. 8 SGB V normierten Bindungswirkung umfassend klären.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.08.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-08-04 |
Seiten 443 - 448
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