Nach Auffassung des BVA hindert die Bindungsfrist des § 53 Abs. 8 SGB V gesetzlich Versicherte nicht daran in die PKV zu wechseln, sobald die Voraussetzungen des § 6 Abs. 4 SGB V erfüllt sind. Der vorliegende Beitrag möchte vor diesem Hintergrund die Reichweite der in § 53 Abs. 8 SGB V normierten Bindungswirkung umfassend klären.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.08.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-08-04 |
Seiten 443 - 448
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: