Kaum eine Regelung beeinflusst die Organisation der Gerichte so stark wie die Garantie des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. Gleichzeitig entfaltet dieses Recht aufgrund seiner bemerkenswert weiten Interpretation enorme Bedeutung für den gerichtlichen Rechtsschutz der Beteiligten. Der Beitrag will anhand des Sozialgerichtsprozesses die Dogmatik dieser Garantie beleuchten und die Folgen eines Entzuges aufzeigen.
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