In der gesetzlichen Krankenversicherung ist es in den vergangenen Jahren zu bedeutsamen Weichenstellungen gekommen, die bislang noch nicht allen Betroffenen in ihrem vollem Umfang bewusst geworden sind und über deren zukünftige Auswirkungen unterschiedliche Auffassungen bestehen. Zu diesen Reformen gehört insbesondere die Einführung der integrierten Versorgung im Jahre 2000, die zunächst kaum beachtet wurde, im Anschluss an die weiteren Reformen der Jahre 2004 und 2007 aber immer mehr Interesse gefunden hat. Nunmehr sind zum 1.1.2009 einige Änderungen in Kraft getreten, die die bisherige Sonderstellung der integrierten Versorgung in verschiedenen Aspekten relativieren, die aber die Beantwortung der Mehrzahl der bislang noch offenen Fragen weiterhin der Rechtspraxis, also insbesondere den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung und der Rechtsprechung sowie dem Schrifttum und den Verbandsinitiativen, beispielsweise der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung e. V., DGIV, überlassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-07-03 |
Seiten 385 - 391
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