Das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung lebt – mehr als andere Rechtsgebiete des Sozialrechts – von der konturierenden Kraft der Rechtsprechung. Gerade weil der Gesetzgeber hier traditionell nur mit rahmenhaften Vorschriften und einer Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe operiert, kommt den richterlichen Entscheidungen in diesem Rechtsgebiet eine besondere Orientierungsfunktion zu. Die gesetzliche Unfallversicherung blickt im Jahr 2025 auf ein Jahrhundert des Berufskrankheitenrechts zurück – ein Anlass, der nicht nur historische Würdigung verdient, sondern zugleich die Möglichkeit einer rechtlichen Bestandsaufnahme eröffnet. Denn in den vergangenen Jahren hat der in Angelegenheiten der gesetzlichen Unfallversicherung zuständige 2. Senat des Bundessozialgerichts mit einer Reihe von Entscheidungen die dogmatischen Strukturen des Berufskrankheitenrechts geschärft und in Teilen neu ausgerichtet. Die folgenden Ausführungen knüpfen daran an und zeichnen die maßgeblichen Linien der Rechtsprechung des Senats nach. Im Mittelpunkt steht dabei nicht die Erwiderung auf einzelne Urteilskritiken, sondern die Skizzierung der leitenden Grundgedanken. Zugleich ist in den Blick zu nehmen, dass zahlreiche Schwierigkeiten des Berufskrankheitenrechts in der Materie selbst und in der Regelungspraxis des Verordnungsgebers angelegt sind.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2025.12.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-12-08 |
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