Nachdem im ersten Teil dieses Beitrages (abgedruckt in SGb 2017, 691 ff.) die gemeinsamen Grundlagen für die rechtliche Einordnung alterstypischer Veränderungen und der GdB erörtert worden sind, folgt nun die Betrachtung von MdE und GdS, wobei Gemeinsamkeiten und Unterschiede beleuchtet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2018.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-01-04 |
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