Nach jahrelangem Ringen haben sich die EU-Mitgliedstaaten, Kommission, Rat und Parlament 2024 auf eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verständigt. Die Neuregelungen müssen bis Juni 2026 umgesetzt werden. Dies betrifft auch das Sozialrecht, denn mit der RL (EU) 2024/1346 wird die aktuelle Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU abgelöst. Der Beitrag zeichnet zunächst die Hintergründe der GEAS-Reform nach, stellt sodann die sozialen Rechte von anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten vor und erörtert die Vorgaben der neuen Aufnahmerichtlinie im Hinblick auf Unterkunft und materielle Leistungen, medizinische Versorgung, Zugang zu Bildung und Beschäftigung sowie für vulnerable Gruppen. Abschließend werden die Regierungsentwürfe zur Umsetzung der Reform aufgezeigt, soweit sie das Sozialrecht betreffen und einer Bewertung unterzogen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2025.12.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-12-08 |
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