Für Opfer von Gewalttaten und Terroranschlägen, aber auch z. B. für Personen, die durch eine empfohlene Schutzimpfung einen erheblichen Gesundheitsschaden davongetragen haben, sollen die Leistungen des am 1.1.2024 in Kraft getretenen SGB XIV Teilhabe, Krankenbehandlung und Pflege sichern helfen. Daneben werden – wie bereits bisher nach dem BVG – Geldleistungen erbracht. Zu klären sind Voraussetzungen und Umfang dieser Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen und die Überführung bereits bestehender Ansprüche in das neue Leistungssystem.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-01 |
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