§ 22 Abs. 5 SGB II stellt den Umzug einer Person unter 25 Jahren unter ein Zusicherungserfordernis und verwehrt den nach einem normwidrigen Umzug entstehenden Kosten die Anerkennung. Der folgende Beitrag beleuchtet die Norm, ihre Handhabung und ihre Auswirkungen und ordnet sie verfassungsrechtlich wie sozialpolitisch ein, um in Anbetracht aktueller Reformbestrebungen einen Impuls zur Revision zu bieten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-10-03 |
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