Das diesem Besprechungsaufsatz zugrunde liegende Urteil des BSG v. 27.6.2019 – B 10 EG 2/18 (abgedruckt in diesem Heft S. 496 ff.) hatte sich mit einer originär im Steuerrecht verorteten Rechtsfrage zu befassen, um den Streit über die Höhe des hier in Rede stehenden Elterngeldes zu lösen, das auf der Basis des BEEG geleistet wird. Zur Gewährleistung der Aktualität wird im Wesentlichen auf die zurzeit geltende Fassung des BEEG abgestellt, da die Entscheidung des BSG auch für diese Geltung beansprucht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2020.08.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-08-04 |
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