Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit ausgewählten Änderungen, die durch das Bundesteilhabegesetz herbeigeführt, wenn auch noch nicht durchgehend vollzogen wurden, und erörtert deren Innovationsgehalt. Konkret behandelt werden der Behinderungsbegriff des § 2 Abs. 1 SGB IX, der eingliederungshilfeberechtigte Personenkreis nach Art. 25a BTHG und der Einkommens- und Vermögenseinsatz nach dem neunten Kapitel des Teils 2 SGB IX.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2020.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-03 |
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