Das BSG hat mit Urteil vom 22. September 2009 – B 4 AS 8/09 R – klargestellt, dass sich der SGB II-Regelsatz zumindest bis 30. Juni 2008 nach der EVS 1998 bemisst. Nachdem sich nunmehr das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Auffassung des BSG angeschlossen hat, dürfte sich der Streit um die Höhe der Warmwasserpauschale erledigt haben. Er verdeutlicht jedoch, dass die Anteile der Regelsätze in SGB II und SGB XII voneinander abweichen. Im Zuge der vom BVerfG geforderten Neuregelungen ist die unterschiedliche Anpassungssystematik zu beseitigen.
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