Das BSG hat mit Urteil vom 22. September 2009 – B 4 AS 8/09 R – klargestellt, dass sich der SGB II-Regelsatz zumindest bis 30. Juni 2008 nach der EVS 1998 bemisst. Nachdem sich nunmehr das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Auffassung des BSG angeschlossen hat, dürfte sich der Streit um die Höhe der Warmwasserpauschale erledigt haben. Er verdeutlicht jedoch, dass die Anteile der Regelsätze in SGB II und SGB XII voneinander abweichen. Im Zuge der vom BVerfG geforderten Neuregelungen ist die unterschiedliche Anpassungssystematik zu beseitigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-06-09 |
Seiten 331 - 336
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.