Immer wieder, auch getriggert durch die Pandemie, wurden Jobcenter und Sozialgerichte vor die Frage gestellt, ob die Kosten von digitalen Endgeräten vom existenzsichernden Regelbedarf von Schülerinnen und Schülern umfasst sind oder ob für deren Erwerb weitere Leistungen nach dem SGB II als Zuschuss oder Beihilfe gewährt werden müssen. Die Rechtsprechung ist sowohl hinsichtlich des Anspruchs dem Grunde als auch der Höhe nach uneinheitlich. Der Beitrag analysiert die aktuelle Rechtslage und beleuchtet die Rechtsprechung.
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