Die Zuwanderung von Flüchtlingen ist Anlass für vielfältige Aktivitäten freiwilliger Helfer in allen Lebensbereichen. Neben den „klassischen“ Institutionen der freien Wohlfahrtspflege besteht eine große Zahl von kleineren und kleinsten Gruppen von Bürgern, die sich der Flüchtlingshilfe widmen. Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen für die Einbeziehung dieser Aktivitäten in die gesetzliche Unfallversicherung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-05-04 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: