§ 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG; §§ 97, 156 Abs. 2 GWB; § 75 SGB XII
Im Sozialhilferecht (SGB XII) und im Recht der Eingliederungshilfe (SGB IX) dürfen Dienstleistungen (hier: Einsatz von Integrationshelfern) nicht durch Vergabe(recht) beschafft werden.
(redaktioneller Orientierungssatz)
Urteil des 8. Senats des BSG vom 17.5.2023 – B8SO12/22 R – ECLI:DE:BSG:2023:170523UB8SO1222R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Stephan Rixen, Köln
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