Eingliederungsleistungen/Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung/Teilweise Rückforderung/Kündigung innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen
1. Für die Befreiung des Arbeitgebers von der teilweisen Rückzahlung des Eingliederungszuschusses besteht ein eigenes sozialrechtliches Konzept; dieses orientiert sich lediglich inhaltlich an den für personen- oder verhaltensbedingte Kündigungen arbeitsgerichtlich entwickelten Maßstäben.
2. Zur Frage der Befreiung von der Erstattungspflicht bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen.
(amtliche Leitsätze)
BSG, Urteil des 7. Senats vom 10.4.2024 – B 7 AS 1/23 R – ECLI:DE:BSG:2024:100424UB7AS123R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Claudia Bittner, LL. M. (Harvard), Darmstadt
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