Die außerklinische Intensivpflege des § 37c SGB V und die ihr korrespondierende leistungserbringungsrechtliche Vorschrift des § 132l SGB V wurden durch Gesetz vom 23.10.2020 mit Wirkung vom 29.10.2020 in das SGB V eingefügt. Die neuen Vorschriften lösen mittelfristig die bislang für die Intensivpflege geltenden, aber als suboptimal angesehenen Regelungen der häuslichen Krankenpflege ab. Der Beitrag beleuchtet die wichtigsten Regelungen. Ein vollständiger Gesamtüberblick aber ist nicht beabsichtigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-05-04 |
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