Seit nunmehr mehr als zehn Jahren ist in § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) der Anspruch auf den sog. „Kinderzuschlag“ gesetzlich verankert. Diese Regelung ist seinerzeit – zusammen mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) – durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (BGBl. I, S. 2954) in das BKGG eingeführt worden und trat zusammen mit den Regelungen des SGB II am 1.1.2005 in Kraft.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-01-03 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: