Seit nunmehr mehr als zehn Jahren ist in § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) der Anspruch auf den sog. „Kinderzuschlag“ gesetzlich verankert. Diese Regelung ist seinerzeit – zusammen mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) – durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (BGBl. I, S. 2954) in das BKGG eingeführt worden und trat zusammen mit den Regelungen des SGB II am 1.1.2005 in Kraft.
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