Seit nunmehr mehr als zehn Jahren ist in § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) der Anspruch auf den sog. „Kinderzuschlag“ gesetzlich verankert. Diese Regelung ist seinerzeit – zusammen mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) – durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (BGBl. I, S. 2954) in das BKGG eingeführt worden und trat zusammen mit den Regelungen des SGB II am 1.1.2005 in Kraft.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-01-03 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.