§ 1 Abs. 1 Nr. 1, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 1 Abs. 2 Satz 2 BEEG; § 30 Abs. 3 Satz 1 SGB I
Das Fortbestehen des Wohnsitzes oder ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland ist im Rahmen einer Prognose unter Berücksichtigung aller zu Beginn des elterngeldrechtlichen Bezugszeitraums erkennbaren Umstände festzustellen.
Urteil des 10. Senats des BSG vom 27.3.2020 – B 10 EG 7/18 R – ECLI:DE:BSG:2020:270320UB10EG718R0 –
Anmerkung von Dr. Bettina Graue, Bremen
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.01.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-01-05 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: