§ 1 Abs. 1 Nr. 1, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 1 Abs. 2 Satz 2 BEEG; § 30 Abs. 3 Satz 1 SGB I
Das Fortbestehen des Wohnsitzes oder ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland ist im Rahmen einer Prognose unter Berücksichtigung aller zu Beginn des elterngeldrechtlichen Bezugszeitraums erkennbaren Umstände festzustellen.
Urteil des 10. Senats des BSG vom 27.3.2020 – B 10 EG 7/18 R – ECLI:DE:BSG:2020:270320UB10EG718R0 –
Anmerkung von Dr. Bettina Graue, Bremen
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.01.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-01-05 |
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